Kategorie: Corona (Seite 1 von 2)

Corona Notbremse im Landkreis Miesbach ab 13.04.2021

Leider sind die Coronazahlen wieder über einen Insidenzwert von 100 Corona Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gestiegen. Weiterhin müssen sich ALLE Besucher IMMER registrieren. Alle Besucher des Hofgut Allerer müssen deshalb folgende weitere Regeln befolgen:

InzidenzZulässig gem. 12. BayIfSMVBedeutung für den Reitsport
über 100Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person) erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Nutzung von Sportplätzen ist nur unter freiem Himmel zulässig.
– Kontaktfrei
– Kein Mannschaftssport
– Reitsport und Unterricht ist im Freien (z.B. auf Reitplätzen, im Gelände und teil-/halboffene Hallen) möglich.
– 1 Haushalt + 1 Person (Reitlehrer/in wird als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er/sie an der Ausübung nicht beteiligt ist.)
– Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt.

Was gilt grundsätzlich für überdachte, an mindestens einer Seite aber vollständig offenen Sportstätte (z.B. teil-/halboffene Reithallen)? (17.03.2021)

Teil-/halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen, die eine mit Freiluftsportanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation gewährleisten, können als Anlagen „unter freiem Himmel“ gleichgestellt werden. Deren Betrieb und Nutzung sind somit für die Unterrichtserteilung und zur Ausübung von Reitsport zulässig.  Abgrenzung Reitsport / Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls (akt. 17.03.2021)

Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen Beauftragte dürfen für die gebotene Bewegung der Pferde (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.) auch geschlossene Reithallen nutzen.
Beim Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig in der geschlossenen Halle befinden zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu vermeiden (z. B. Schließen des sogenannten Reiterstübchens). 

Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/coronavirus

Das Landratsamt schreibt zum Infektionsgeschehen im Landkreis folgendes:

Es gibt kein großes Infektionscluster im Landkreis, auch keinen Ausbruch in einer Pflege- oder anderen Einrichtung. Viele kleinere Cluster im häuslichen oder privaten Umfeld machen die Masse aus. Eine Entspannung der Lage ist noch nicht in Sicht, weil auch am Wochenende, wenn traditionell viele Arztpraxen geschlossen haben, viele Neuinfektionen gemeldet wurden. Aufgrund der Inkubationszeit von 14 Tagen (Zeit zwischen Infektion und Auftreten von Symptomen) sind auch mögliche Auswirkungen der Osterfeiertage noch nicht absehbar.

Webseite des Landratsamts Miesbach
QuellE mit weiteren Informationen: https://www.landkreis-miesbach.de/Politik-Aktuelles/Presse-/Coronavirus/index.php?object=tx%7C2823.2413.1&NavID=2823.148&La=1

Corona-Maßnahmen ab 2. November 2020

Der Ministerrat hat am 29. Oktober 2020 beschlossen, vor allem durch erhebliche Einschnitte im Freizeitbereich persönliche Kontakte massiv zu reduzieren, um so das Infektionsgeschehen abzubremsen.

In meinem Blogbeitrag vom 28.10.2020 habe ich auf die persönliche Verantwortung bei der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hingewiesen. Das Tragen von Masken wird meinen Beobachtungen zufolge sehr gut umgesetzt. Auch die Anwesenheitsdokumentation funktioniert recht gut.

Um euch die Dokumentation noch einfacher zu machen bitte ich Euch die überarbeitete Anleitung durchzulesen!

Ab heute gelten auf unserer Reitanlage folgende zusätzliche Beschränkungen:

  • Reitunterricht auf der Reitanlage mit Pferden die nicht am Allerer aufgestallt sind ist in dieser Lockdown-Phase leider nicht möglich.
  • Die Anwesenheit auf dem Hofgut Allerer ist auf ein Minimum zu reduzieren – zeitlich sowie die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen aus einem Hausstand.
  • Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen muss insgesamt reduziert werden bzw. besser auf den Tag verteilt werden. Dies ist in den Ferien ohne Buchungszeiten möglich. Sollten sich aber in den kommenden Wochen zu viele Menschen gleichzeitig auf dem Hof befinden und das Wetter zum draußen Reiten zu schlecht werden, müssen wir wieder Buchungszeiten einführen.
  • Die Anzahl der Pferde in der Reithalle ist wieder auf 6 zu begrenzen.

Hier noch weiterführende Informationen von denen Ihr wenigstens die fett gedruckten Inhalte lesen solltet.

a) Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.

b) Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

e) Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

ein Auszug aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Oktober 2020

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung schreibt zu den Beschlüssen des Ministerrates:

[..] Pferdebesitzer […] tragen die Verantwortung für das Wohl ihrer Tiere. „Das steht zum Glück außer Frage: Wir können weiter zu unseren Pferden gehen, um sie zu versorgen und zu bewegen. Trotzdem müssen wir uns so gut wie möglich an bestimmte Regeln halten, um uns und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Dafür tragen auch wir als Pferdesportler eine gesellschaftliche Verantwortung“, sagt Soenke Lauterbach (FN-Generalsekretär) […]

  • Der Pferdesport ist kein Kontaktsport und findet in der Regel an der frischen Luft statt. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Umgang mit Pferden und beim Reiten ein Sicherheitsabstand gewahrt wird. […]
  • Im Pferdesport gibt es mit Reithallen und Reitplätzen große Bewegungsflächen. Schon im Rahmen des Lockdowns im März/April durfte in den meisten Bundesländern mindestens ein Pferd pro 200 Quadratmeter bewegt werden. Mindestens das muss weiter gelten, auch wenn dies im Einzelfall bedeuten kann, dass mehr als zwei Reiter in einer Halle oder auf einem Platz reiten. Da die örtlichen Gegebenheiten auf den Pferdesportanlagen unterschiedlich sind (Größe der Halle/des Platzes, Belüftung), sind keine pauschalen Zahlenvorgaben nötig. Bei Bedarf kann eine Bewegungsfläche auch in mehrere Flächen unterteilt werden.
  • Die Pferdebewegung in der Halle/auf dem Platz bedarf einer fachkundigen Aufsicht, die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in. Somit ist nach Auffassung der FN auch Unterricht erlaubt, der weniger Training als vielmehr eine Beaufsichtigung und Sicherheitsbegleitung bei der Bewegung von Pferden ist.
  • Die Pferdesportverbände wollen ihre gesellschaftliche Verantwortung weiterhin wahrnehmen und die Maßnahmen der Behörden unterstützen. Daher wird den Vereinen und Betrieben empfohlen, wieder bzw. weiterhin die Anwesenheit der Menschen auf der Anlage zu dokumentieren. Wenn es aufgrund des Platzangebotes auf der Reitanlage erforderlich ist, wird zudem empfohlen, Zeitfenster zu vergeben, um die Zahl der Menschen auf der Reitanlage zu regulieren.

[…] „Wir wissen noch immer nicht konkret, wie die Beschlüsse in den Bundesländern umgesetzt werden. Aber fest steht: Wir dürfen den Behörden keinen Anlass für die Schließung von Anlagen geben. Wir müssen immer damit rechnen, dass einzelne Länder, Kommunen oder Ämter die Beschlüsse so konkret auslegen, dass tatsächlich nur maximal zwei Personen oder ein Haushalt gleichzeitig Sport treiben dürfen“, warnt Soenke Lauterbach und appelliert an die Pferdesportler: „Es geht jetzt wieder darum, gemeinsam nach Lösungen und Kompromissen zu suchen. Wir appellieren deshalb auch an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdebesitzer und bitten sie darum, ihre Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem Pferd zu geben. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die von uns allen einen immensen Verzicht auf den gewohnten Lebensalltag bedeutet. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um persönliche Konflikte auszutragen.“ […]

Quelle: https://www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei—fn—dokr/coronavirus-position-der-fn-zu-neuen-beschluessen

Das schreibt der BRFV: https://www.brfv.de/coronavirus-infos-fuer-den-pferdesport/

Corona: Die 2. Welle und die persönliche Verantwortung

Corona rückt immer näher an unseren Stall heran. Die Coronazahlen im Landkreis Miesbach sind in den letzten Wochen dramatisch angestiegen und liegen Stand heute bei 116 Fällen bei der Sieben-Tages-Inzidenz (Corona-Ampel –> dunkelrot).

Weil sich nichts an der Tatsache geändert hat, dass bei der Infektion des Hofgut Allerer Teams der Betrieb nur noch schwer aufrechterhalten werden kann und eine Schließung der Reitanlage droht, bitten wir euch inständig Verantwortung zu übernehmen und Abstand zu halten (auch in den Stallungen und der Reithalle), die Hygiene Regeln einzuhalten und in geschlossenen Räumen (z.B. Sattelkammer, Sanitärbereich, Stüberl) Maske zu tragen.

Eine Registrierung der Anwesenheit ist für jeden Besucher weiterhin Pflicht.

Das Lüften von geschlossenen Räumen hilft zusätzlich das Infektionsrisiko zu minimieren.

Danke fürs mithelfen und bleibt gesund!!!

Hier die immer aktuelle Coronakarte:

Quelle der Karte: https://www.merkur.de/bayern/coronavirus-bayern-karte-zahlen-covid-19-corona-freistaat-landkreise-infizierte-aktuell-13610678.html

Weitere Informationsquellen:

Die Bayerische Corona-Ampel

Coronavirus: Infos für den Pferdesport!

Corona: Aufenthalts-Nachweis ab dem 12.05.2020

Liebe Einsteller,

nach der Empfehlung des BRFV genügt eine Dokumentation der Anwesenheitszeiten (Stand 07.05.2020, 12:30) – wenn ALLE behördlichen Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden können und die Dokumentation vollständig und richtig ist. Hier der ganze Artikel.

Wir stellen das Buchungssystem test-weise um – nur solange die Vorgaben von jedem Einzelnen eingehalten werden.

Es darf weiterhin jeweils nur eine Person in die Sattelkammer, ins WC und in alle weiteren Räume kleiner 40m². Es sitzt nur eine Person auf einer Bank, es sind max. 6 Pferde in der Reithalle, Zuschauer sind weiterhin nicht zulässig! Mindestabstand sind 1,5m – überall! Umarmungen sind unter allen Umständen zu unterlassen.

Wenn die Dokumentation nicht funktioniert oder die Infektionsschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, sind wir dazu gezwungen die festen Buchungszeiten wieder einzuführen und Zuwiderhandlungen zu sanktionieren.

Das Fernhalten vom Personal ist obligatorisch – es gilt nämlich weiterhin: ist eine Person infiziert ist es wahrscheinlich, dass die Reitanlage geschlossen wird. Ist ein Mitarbeiter infiziert ist es schwierig die Versorgung der Pferde wie gewohnt aufrecht zu erhalten.

Tierärzte und Hufschmiede sind angehalten ihre Anwesenheit ebenfalls einzutragen. Bitte weist sie darauf hin.

Die neue Anwesenheits-Dokumentation erfolgt ab 12.05.2020 ebenfalls über die Seite https://www.hofgut-allerer.de/corona/.

Corona Regelungen ab dem 11.05.2020

Der Pferdesportverband Oberbayern hat uns am 06.05.2020 – 14:58 folgende Informationen geschickt – danke dafür!

Ich möchte vorab nochmals darauf Hinweisen, dass alle „Corona-Regeln“ auf dem Hofgut Allerer weiterhin eingehalten werden müssen. Wenn sich eine Person – und besonders Schlimm, ein Mitglied unseres Teams – mit Corona infiziert ist mit einer behördlichen Schließung unserer Reitanlage zu rechnen. Reitanlagen im Umkreis sind in den letzten Tagen von behördlicher Stelle überprüft worden!


An alle Reitsportler, Reitvereine und Pferdebetriebe in Bayern!

Nach der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung wurde die 4. BayIfSMV (Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) aktualisiert (Stand 05.05.2020).

Im § 9 wurde bezüglich des Betriebs von Sportanlagen folgender Text veröffentlicht:

Teil 4
Sport, Spiel, Freizeit
§ 9
Sport

(1) ¹Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. ²Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  4. kontaktfreie Durchführung,
  5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  11. keine Zuschauer.

(2) ¹Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. ²Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.“

Hier der vollständige Gesetzestext:

Der Reitsport wird als Individualsportart eingestuft und darf, entgegen anderer Individualsportarten, auch in der Reithalle ausgeübt werden. Dabei sind die o.g. Voraussetzungen (Pkte. 1-11) unbedingt einzuhalten.

Erfreulich und gleichzeitig wichtig für uns Reitsportler ist der Punkt 3, nach dem die Ausübung unseres Sports allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen wieder erlaubt ist. Das heißt, es ist Reitunterricht im Freien und in der Reithalle mit maximal vier Reitern plus Reitlehrer wieder möglich. Für Schulpferdebetriebe noch nicht befriedigend, jedoch ein erster Schritt zurück zur Normalität.

Wir weisen darauf hin, dass diese Lockerungen erst ab Montag, den 11. Mai 2020, gelten.

Parallel bemühen wir uns natürlich weiterhin, dass möglichst bald wieder Reitsportveranstaltungen stattfinden können.

Verband der Pferdesportvereine Oberbayern e.V.
Landshamerstr. 11, 81929 München


Corona FAQ vom Bayerischen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten

Darf Einzel-Reitunterricht stattfinden? (akt. 30.03.2020)
Reitunterricht, auch über Funkgeräte, ist derzeit nicht möglich. Die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.

Dürfen sich Pferdebesitzer weiterhin um ihre Tiere kümmern und sie entsprechend bewegen? (akt. 30.03.2020)
Ja. Die Kontrolle und Versorgung der Tiere muss gewährleistet sein.
Auf dem Pferdebetrieb gilt: Es dürfen nur die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen Zutritt zum Betrieb haben. Sämtliches soziales Miteinander der Pferdebesitzer ist zu vermeiden (z.B. Schließen des Reiterstübchens). Beim Bewegen der Pferde in der Halle oder auf dem Reitplatz ist die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig dort befinden, zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd herangezogen werden.
Für außerhalb des Pferdebetriebs gilt: Das Ausreiten oder Ausführen des Pferdes an der frischen Luft ist nach den Vorgaben der Ausgangsbeschränkung (alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes) weiterhin gestattet. Grundsätzlich sollte man aber aus Sicherheitsgründen möglichst nicht alleine ausreiten.

Dürfen Einsteller auf dem Betrieb mitarbeiten, wenn es zu Personalmangel kommen sollte?
Sofern es zur Versorgung der Tiere zwingend erforderlich ist, ist dies grundsätzlich möglich. Zu beachten ist, dass ohne den Abschluss eines Arbeitsvertrages der Einsteller bei diesen Tätigkeiten möglicherweise nicht unfallversichert ist.

Was ist bezüglich Tierarzt und Schmied zu beachten?
Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen erfolgt in Absprache mit der verantwortlichen Leitung des Betriebs. Alle aufschiebbaren Dienstleistungen müssen verschoben werden.

Was sollen Stallbetreiber beachten?
Grundsätzlich sind strikte Hygienemaßnahmen sowie die behördlichen Vorgaben unbedingt zu beachten. Es ist kein weiterer Publikumsverkehr auf der Reitanlage zugelassen. Personen, die nicht für die Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind, dürfen die Anlage nicht betreten. Für die Information und Kommunikation ist die Leitung (z. B. der Betriebsleiter oder bei Vereinen der Vorsitzende) verantwortlich.
Die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig in der Reithalle oder auf dem Reitplatz befinden, ist zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd herangezogen werden.

Haftet bei einer Kontrolle der Reitstallbetreiber auf Grund des Fehlverhaltens von Pferdebesitzern? (30.03.2020)
Ja, ein Bußgeld kann sowohl gegen den Pferdebesitzer als auch gegen den Betreiber verhängt werden, z. B. wenn dieser seine Aufsichtspflicht verletzt.

Was ist, wenn bei einer Person, die auf dem Betrieb lebt, Corona nachgewiesen wird? Wird die Anlage gesperrt und wer kümmert sich um die Pferde?
Im Falle einer Coronainfektion einer auf dem Betrieb lebenden Person, sind die Anordnungen des Gesundheitsamtes zu beachten. Sofern diese Person in der Betreuung der Pferde tätig war, muss deren Tätigkeit dann von einer anderen Person übernommen werden. Für den Fall einer Quarantäne sind Planung und Organisation im Vorfeld wichtig. Es empfiehlt sich, bereits vorab Vertretungsregelungen zu treffen und die Arbeit in einem strikten Schichtsystem vorzunehmen.

Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

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