Leider sind die Coronazahlen wieder über einen Insidenzwert von 100 Corona Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gestiegen. Weiterhin müssen sich ALLE Besucher IMMER registrieren. Alle Besucher des Hofgut Allerer müssen deshalb folgende weitere Regeln befolgen:
Inzidenz | Zulässig gem. 12. BayIfSMV | Bedeutung für den Reitsport |
---|---|---|
über 100 | Kontaktfreier
Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (mit den
Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren
Person) erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Nutzung von Sportplätzen ist nur unter freiem Himmel zulässig. | – Kontaktfrei – Kein Mannschaftssport – Reitsport und Unterricht ist im Freien (z.B. auf Reitplätzen, im Gelände und teil-/halboffene Hallen) möglich. – 1 Haushalt + 1 Person (Reitlehrer/in wird als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er/sie an der Ausübung nicht beteiligt ist.) – Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt. |
Was gilt grundsätzlich für überdachte, an mindestens einer Seite aber vollständig offenen Sportstätte (z.B. teil-/halboffene Reithallen)? (17.03.2021)
Teil-/halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen, die eine mit Freiluftsportanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation gewährleisten, können als Anlagen „unter freiem Himmel“ gleichgestellt werden. Deren Betrieb und Nutzung sind somit für die Unterrichtserteilung und zur Ausübung von Reitsport zulässig. Abgrenzung Reitsport / Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls (akt. 17.03.2021)
Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen
des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen
Beauftragte dürfen für die gebotene Bewegung der Pferde (Reiten,
Bodenarbeit, Longieren usw.) auch geschlossene Reithallen nutzen.
Beim
Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig in
der geschlossenen Halle befinden zu begrenzen. Als Orientierungswert
können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands
herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu
vermeiden (z. B. Schließen des sogenannten Reiterstübchens).
Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/coronavirus
Das Landratsamt schreibt zum Infektionsgeschehen im Landkreis folgendes:
Es gibt kein großes Infektionscluster im Landkreis, auch keinen Ausbruch in einer Pflege- oder anderen Einrichtung. Viele kleinere Cluster im häuslichen oder privaten Umfeld machen die Masse aus. Eine Entspannung der Lage ist noch nicht in Sicht, weil auch am Wochenende, wenn traditionell viele Arztpraxen geschlossen haben, viele Neuinfektionen gemeldet wurden. Aufgrund der Inkubationszeit von 14 Tagen (Zeit zwischen Infektion und Auftreten von Symptomen) sind auch mögliche Auswirkungen der Osterfeiertage noch nicht absehbar.
Webseite des Landratsamts Miesbach
QuellE mit weiteren Informationen: https://www.landkreis-miesbach.de/Politik-Aktuelles/Presse-/Coronavirus/index.php?object=tx%7C2823.2413.1&NavID=2823.148&La=1