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Turnier-Hinweise

Liebe Einsteller und Besucher,

am Donnerstag, 30.07.2020 bis Sonntag, 02.08.2020 findet unser diesjähriges Turnier statt und in diesem Jahr ist alles etwas anders – daher nachfolgend ein paar Hinweise zu unserem Turnier:

Zutritt zum Turnier

Das Turniergelände wird abgesperrt und am Haupteingang (vor dem Wohnhaus) werden für alle Reiter und authorisierte Personen Einlassbändchen gegen Anwesenheitsbescheinigungen ausgegeben. Für jeden Tag eine andere Farbe.

Besucher sind grundsätzlich nicht zugelassen. Nur Teilnehmer, Begleitpersonen von Teilnehmern, Helfer, Einsteller und natürlich Funktionären ist der Zugang nach entsprechender Registrierung erlaubt.

Alle Einsteller erhalten ein Einlassbändchen, das für alle 4 Turniertage gültig ist. Wir legen diese in die entsprechenden Sattelschränke. Bitte tragt euch weiterhin – genauso wie bisher – über den Barcode oder die Homepage ein: https://www.hofgut-allerer.de/corona/

Abreiten

Die erste Prüfung beginnt am Donnerstag um 7 Uhr und wir haben ein ziemlich straffes Programm. In der Abreitehalle dürfen maximal 8 externe Reiter sein damit immer mindestens 2 Pferde, die auf dem Hofgut Allerer wohnen, bewegt werden können.

Donnerstag ist ein reiner Dressurtag, Freitagnachmittag, Samstagvormittag und Sonntagnachmittag finden die Springprüfungen statt. Beim Springen wird auf dem Sandplatz abgesprungen und in der Reithalle warm geritten.

Aufenhalt in Gebäuden

In unseren sanitären Einrichtungen, Aufenthaltsräumen, den Sattelkammern sowie bei der Gastronomie muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Innerhalb der Reithalle und in unseren Stallungen verzichten wir darauf.

Abstand halten

Eigentlich ein alter Hut, aber dennoch wichtig: Haltet unbedingt 1,5 m Abstand zu allen Menschen auf dem Hof.

Parken und Sonstiges

Alle Fahrzeuge werden auf dem Besucherparkplatz auf der Wiese abgestellt.

Bitte sorgt dafür, dass unser Stallungen ordentlich sind. Die Winterdecken und überflüssige Gamaschen bitte wegräumen. Bitte tragt euch ebenfalls fleißig in die Helferlisten an der blauen Tür ein.

Danke

Also auf ein gutes Gelingen und ein schönes Turnier und vorab schon mal 1.000 Dank für Eure engagierte Hilfe bei der Vorbereitung!

Corona: Aufenthalts-Nachweis ab dem 12.05.2020

Liebe Einsteller,

nach der Empfehlung des BRFV genügt eine Dokumentation der Anwesenheitszeiten (Stand 07.05.2020, 12:30) – wenn ALLE behördlichen Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden können und die Dokumentation vollständig und richtig ist. Hier der ganze Artikel.

Wir stellen das Buchungssystem test-weise um – nur solange die Vorgaben von jedem Einzelnen eingehalten werden.

Es darf weiterhin jeweils nur eine Person in die Sattelkammer, ins WC und in alle weiteren Räume kleiner 40m². Es sitzt nur eine Person auf einer Bank, es sind max. 6 Pferde in der Reithalle, Zuschauer sind weiterhin nicht zulässig! Mindestabstand sind 1,5m – überall! Umarmungen sind unter allen Umständen zu unterlassen.

Wenn die Dokumentation nicht funktioniert oder die Infektionsschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, sind wir dazu gezwungen die festen Buchungszeiten wieder einzuführen und Zuwiderhandlungen zu sanktionieren.

Das Fernhalten vom Personal ist obligatorisch – es gilt nämlich weiterhin: ist eine Person infiziert ist es wahrscheinlich, dass die Reitanlage geschlossen wird. Ist ein Mitarbeiter infiziert ist es schwierig die Versorgung der Pferde wie gewohnt aufrecht zu erhalten.

Tierärzte und Hufschmiede sind angehalten ihre Anwesenheit ebenfalls einzutragen. Bitte weist sie darauf hin.

Die neue Anwesenheits-Dokumentation erfolgt ab 12.05.2020 ebenfalls über die Seite https://www.hofgut-allerer.de/corona/.

Corona Regelungen ab dem 11.05.2020

Der Pferdesportverband Oberbayern hat uns am 06.05.2020 – 14:58 folgende Informationen geschickt – danke dafür!

Ich möchte vorab nochmals darauf Hinweisen, dass alle „Corona-Regeln“ auf dem Hofgut Allerer weiterhin eingehalten werden müssen. Wenn sich eine Person – und besonders Schlimm, ein Mitglied unseres Teams – mit Corona infiziert ist mit einer behördlichen Schließung unserer Reitanlage zu rechnen. Reitanlagen im Umkreis sind in den letzten Tagen von behördlicher Stelle überprüft worden!


An alle Reitsportler, Reitvereine und Pferdebetriebe in Bayern!

Nach der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung wurde die 4. BayIfSMV (Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) aktualisiert (Stand 05.05.2020).

Im § 9 wurde bezüglich des Betriebs von Sportanlagen folgender Text veröffentlicht:

Teil 4
Sport, Spiel, Freizeit
§ 9
Sport

(1) ¹Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. ²Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  4. kontaktfreie Durchführung,
  5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  11. keine Zuschauer.

(2) ¹Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. ²Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.“

Hier der vollständige Gesetzestext:

Der Reitsport wird als Individualsportart eingestuft und darf, entgegen anderer Individualsportarten, auch in der Reithalle ausgeübt werden. Dabei sind die o.g. Voraussetzungen (Pkte. 1-11) unbedingt einzuhalten.

Erfreulich und gleichzeitig wichtig für uns Reitsportler ist der Punkt 3, nach dem die Ausübung unseres Sports allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen wieder erlaubt ist. Das heißt, es ist Reitunterricht im Freien und in der Reithalle mit maximal vier Reitern plus Reitlehrer wieder möglich. Für Schulpferdebetriebe noch nicht befriedigend, jedoch ein erster Schritt zurück zur Normalität.

Wir weisen darauf hin, dass diese Lockerungen erst ab Montag, den 11. Mai 2020, gelten.

Parallel bemühen wir uns natürlich weiterhin, dass möglichst bald wieder Reitsportveranstaltungen stattfinden können.

Verband der Pferdesportvereine Oberbayern e.V.
Landshamerstr. 11, 81929 München


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