Leider müssen wegen der Niederschläge die folgenden Prüfungen ausfallen: Springpferdeprüfung Kl. L (Prüfung-Nr. 23) um 7:45 Uhr am 31.07.2021 Springpprüfung Kl. A** (Prüfung-Nr. 25) um 8:15 Uhr am 31.07.2021
Die derzeitigen Niederschläge machen diese Absage leider notwendig. Wir hoffen auf Euer Verständnis.
Vom 29. Juli bis 01. August 2021 ist auf dem Hofgut Allerer wieder ein Dressur- und Spring-Turnier geplant.
Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Von der Pandemie wollen wir uns nich unterkriegen lassen. Deshalb haben wir uns nach reichlicher Überlegung wieder dazu entschieden, die Planungen für das diesjährige Turnier in Angriff zu nehmen. Selbstverständlich wieder mit einem Hygienekonzept für alle Teilnehmer, Begleiter und Helfer.
Auf dem Plan stehen in diesem Jahr Dressurprüfungen von der Klasse E bis zum Grand Prix sowie Dressurpferdeprüfungen der Klassen A und L.
Im Springparcours werden Prüfungen der Klasse E bis zur Klasse M** und ebenfalls Jungpferdeprüfungen auf A- und L-Niveau ausgetragen.
Überblick Prüfungen
Prüfungsnummer
Prüfungstag
Prüfung
1
So
Dressurwettbewerb Kl. E
2
So
Dressurprüfung Kl. A*
3
Fr
Dressurprüfung Kl. L*-Trense
4
Fr
Dressurprüfung Kl. M*
5
Do
Dressurprüfung Kl. M* – FRB Don’t worry be happy –
6
So
Dressurprüfung Kl. S* – FRB Don’t worry be happy –
Leider sind die Coronazahlen wieder über einen Insidenzwert von 100 Corona Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gestiegen. Weiterhin müssen sich ALLE Besucher IMMER registrieren. Alle Besucher des Hofgut Allerer müssen deshalb folgende weitere Regeln befolgen:
Inzidenz
Zulässig gem. 12. BayIfSMV
Bedeutung für den Reitsport
über 100
Kontaktfreier
Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (mit den
Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren
Person) erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Nutzung von Sportplätzen ist nur unter freiem Himmel zulässig.
– Kontaktfrei – Kein Mannschaftssport – Reitsport und Unterricht ist im Freien (z.B. auf Reitplätzen, im Gelände und teil-/halboffene Hallen) möglich. –
1 Haushalt + 1 Person (Reitlehrer/in wird als Dienstleister nicht
mitgezählt, wenn er/sie an der Ausübung nicht beteiligt ist.) – Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt.
Was gilt grundsätzlich für überdachte, an mindestens einer
Seite aber vollständig offenen Sportstätte (z.B. teil-/halboffene
Reithallen)? (17.03.2021)
Teil-/halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen, die
eine mit Freiluftsportanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation
gewährleisten, können als Anlagen “unter freiem Himmel” gleichgestellt
werden. Deren Betrieb und Nutzung sind somit für die
Unterrichtserteilung und zur Ausübung von Reitsport zulässig. Abgrenzung Reitsport / Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls (akt. 17.03.2021)
Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen
des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen
Beauftragte dürfen für die gebotene Bewegung der Pferde (Reiten,
Bodenarbeit, Longieren usw.) auch geschlossene Reithallen nutzen. Beim
Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig in
der geschlossenen Halle befinden zu begrenzen. Als Orientierungswert
können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands
herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu
vermeiden (z. B. Schließen des sogenannten Reiterstübchens).
Das Landratsamt schreibt zum Infektionsgeschehen im Landkreis folgendes:
Es gibt kein großes Infektionscluster im Landkreis, auch keinen Ausbruch in einer Pflege- oder anderen Einrichtung. Viele kleinere Cluster im häuslichen oder privaten Umfeld machen die Masse aus. Eine Entspannung der Lage ist noch nicht in Sicht, weil auch am Wochenende, wenn traditionell viele Arztpraxen geschlossen haben, viele Neuinfektionen gemeldet wurden. Aufgrund der Inkubationszeit von 14 Tagen (Zeit zwischen Infektion und Auftreten von Symptomen) sind auch mögliche Auswirkungen der Osterfeiertage noch nicht absehbar.